07 November, 2006

Logisch?

Bayerische Grundschulen behaupten nicht selten, dass Kinder erst nach der Fahrradprüfung in der 4. Klasse mit dem Rad zur Schule fahren dürften. Weil manche Eltern aber auf die Straßenverkehrsordnung verweisen, in der es anders steht, legt das Kultusministerium nach: In der Elternzeitschrift vom September 2006 schreibt es von Schulwegunfällen, die überwiegend Fahrradunfälle seien und rät dringend davon ab, Kinder vor der Fahrradprüfung ... man ahnt es. Das Innenministerium schreibt mir allerdings, Einzelheiten zu Fahrradunfällen auf dem Schulweg könne es seinen Daten nicht entnehmen.

Und selbst wenn es das könnte: Die mit dem Rad verunglückten Schüler waren wohl kaum lauter Drittklässler. Die allermeisten hatten die Fahrradprüfung mit Sicherheit schon hinter sich.