17 Januar, 2008

Wer abschreibt, kriegt 'ne Sechs

Wer abschreibt, kann dafür eine Sechs bekommen. Das steht zwar nicht im bayerischen Schulgesetz, aber es wird so gemacht. Im Gesetz steht, dass Lehrer mit Noten die Leistung bewerten und nichts anderes. Davon, dass sie mit Noten Schüler bestrafen sollen, liest man nur in den Schulordnungen. Dort heißt es: Abschreiben gibt Note Sechs, Abschreibenlassen in den meisten Schularten ebenfalls.

Was haben sich die Juristen im Kultusministerium wohl dabei gedacht? Vielleicht dieses: Wenn jemand abschreibt, kann er den Stoff nicht, sonst hätte er das Abschreiben nicht nötig. Seine Leistung ist also miserabel, und für miserable Leistung gibt es die Note Sechs. Diese etwas brachiale Logik lässt sich zur Not noch verstehen. Aber wie erklärt sich die Sechs beim Abschreibenlassen? Wer abschreiben lässt, kann alles, sonst brauchte man von ihm nicht abzuschreiben. Alles zu können ist eine hervorragende Leistung.

Dafür hat der Schüler nach derselben Logik keine Sechs verdient, sondern eine glatte Eins. Man wird die Schulordnungen umschreiben müssen.