16 September, 2010

Einstimmig

Damit hat Kultusminister Spaenle sicher nicht gerechnet: Der Elternbeirat einer bayerischen Hauptschule kann künftig aus einer Person bestehen. Das Schulgesetz gibt das her. Eine Mindestzahl von Mitgliedern schreibt es den Volksschulelternbeiräten nicht vor. Da Hauptschulen, die Teil eines Mittelschulverbunds sind, beliebig klein sein dürfen, gibt es eben auch solche, die nur aus einer Klasse bestehen. Der Klassenelternsprecher ist automatisch Elternbeirat und sein eigener Vorsitzender.

Was werden das für harmonische Sitzungen, wenn keiner widerspricht!