07 August, 2007

Zum Wohle des Kindes?

Ob Erwachsene zum Wohle der Kinder entscheiden, hängt offenbar von ihrer Profession ab. Kurz gesagt: Der Administration traut man es zu, den Eltern nicht. Widerspenstige Eltern dürfen daher durchaus zu ihrem Glück oder vielmehr zum Glück ihres Kindes gezwungen werden. In Bayern ist das seit Menschengedenken so: Hier entscheidet der Staat, ob er ein Kind im Gymnasium oder in der Realschule überhaupt haben will.

Nun können sich endlich auch die Eltern in NRW auf solche staatliche Fürsorge verlassen. Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte, dass Schüler zu Recht am Realschulbesuch gehindert werden, wenn sie den Probeunterricht nicht bestanden haben. Der Staat schütze auf diese Weise Kinder vor Überforderung durch eine Schulart, für die sie nicht geeignet seien.

Ach ja? Ginge es dem Staat wirklich um das Beste für alle Kinder, müsste er sie auch vor Unterforderung schützen. Die ist nämlich mindestens genauso schädlich. Von einem staatlichen Verbot, Kinder mit Gymnasialeignung in Realschulen oder Hauptschulen zu schicken, war aber noch nie etwas zu hören.

Wie kommt es nur, dass die Worte "Zum Wohle des Kindes" sich in solchen Verlautbarungen stets lesen wie "Zum Sichern der Pfründe"?

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Quelle:
Pressemitteilung des Schulministeriums NRW

1 Comments:

Anonymous Anonym said...

Diesem Artikel kann ich nur zustimmen. Hier vom Wohle des Kindes zu sprechen, ist einfach lächerlich. Oder warum werden hochbegabte Kinder in unserem Staat sogar auf Sonderschulen abeschoben, weil sie unbequem sind? Zum ihrem eigenen Wohl? Das ich nicht lache. Und wir Eltern kämpfen immer wieder um das Recht des Kindes auf seinem Entwicklungsstand entsprechende Förderung, die ihm ja laut Schulgesetz des Landes NRW zusteht. Schöne Sätze sind das. Aber leider nur in der Theorie. Leider.

LG Sabine

23 Oktober, 2007 23:37  

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