03 März, 2009

Geteilte Verantwortung

Nun ist es endlich raus: Der Elternwille beim Übertritt von der Grundschule ins Gymnasium wurde doch gestärkt. Ich habe dem bayerischen Kultusminister mit meinem Eintrag vom 25. Februar Unrecht getan.

Der Probeunterricht gilt nach wie vor mit einer Drei und einer Vier als bestanden, wie man beim Kultusministerium nachlesen kann. Ist die Drei aber eine Vier, entscheiden die Eltern, ob das Kind ins Gymnasium geht. Hier tragen sie ganz allein die Verantwortung. Geht es schief, sind sie schuld.

Da muss der Schluss erlaubt sein, dass für alle anderen Übertrittsvarianten der Kultusminister die Verantwortung trägt. Geht es schief, ist Spaenle schuld. Am besten schicken die Eltern ihm dann einfach die Rechnung für den Nachhilfeunterricht.