30 September, 2005

Der Blick ins Elternportmonee

Darf der Klassenlehrer wissen, ob ein Kind arme Eltern hat? Der bayerische Kultusminister Siegfried Schneider meint ja, denn Lehrer seien Beamte und daher schweigepflichtig. Also dürfen die Klassenlehrer beim Einsammeln des Büchergelds nun doch den Umschlag öffnen, in dem der Befreiungsantrag liegt. Das findet der Datenschutzbeauftragte Bayerns gar nicht gut. Er würde den Blick in die leeren Portmonees der Eltern am liebsten nur den Sekretärinnen erlauben.
Lehrer - zumindest die an der Grundschule - sagen, dass sie ohnehin meistens wissen, aus welchem Elternhaus ihre Schüler kommen, und dass dieses Wissen ihnen hilft, die Kinder zu verstehen. Ein einsichtiges Argument, und deswegen können Eltern der Idee, dass jeder Klassenlehrer Hausbesuche bei seinen Schülern macht, durchaus etwas abgewinnen.

Ein ungutes Gefühl bleibt dennoch. Nachweislich empfehlen Lehrer den Kindern aus sozial schwächeren Schichten nicht so leicht den Übertritt ans Gymnasium oder an die Realschule wie den Kindern betuchterer Eltern - bei gleicher Begabung. Das mag fürsorglich gemeint sein: Die Eltern würden ihr Kind ja weder selbst unterstützen noch den Nachhilfeuntericht bezahlen können. In einem Bundesland, in dem Eltern nicht selbst bestimmen können, welche Schule ihr Kind besucht, sind solche Empfehlungen aber ein ganz besonderes Handicap. Zumal gerade Eltern aus den so genannten bildungsfernen Schichten den Rat des Lehrers annehmen, anstatt für bessere Bildungschancen zu kämpfen.

1 Comments:

Anonymous Anonym said...

Liebe Ursula,

wie so oft, hast Du die richtigen Worte getroffen.

Herzlichst

Marianne

03 Oktober, 2005 20:50  

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