14 November, 2010

Realschule im Grundgesetz

Das Grundgesetz räumt endlich mit der ideologischen Unordnung in der Bildungsdiskussion auf. Deutsche haben ein Recht auf Hauptschule, Realschule und Gymnasium.

Das glauben Sie nicht? Dann lesen Sie die falsche Zeitung. Im Altmühlboten - auf den man leider nicht verlinken kann - haben Leserbriefschreiber, die sicherlich nur zufällig dem Verband der bayerischen Realschullehrer angehören, klar gestellt: Wer eine längere gemeinsame Schulzeit fordert, verstößt gegen Artikel 2 des Grundgesetzes. Das Recht auf freie Entfaltung der Pesönlichkeit ist das Recht auf ein dreigliedriges Schulsystem.

Die bayerische Realschule steht damit quasi im Grundgesetz.