28 Februar, 2009

Das große Vergessen

Vielleicht ist ja doch alles ganz anders. Vielleicht tut dem bayerischen Kultusminister Unrecht, wer ihm vorwirft, sich unqualifiziert zu äußern (wie mehrfach in diesem Blog geschehen). Der Ärmste leidet an präseniler Vergesslichkeit. Das glauben Sie nicht? Sollten Sie aber. Beim Antrittsbesuch des Bayerischen Elternverbands, gegen dessen damalige Vorsitzende Spaenle in Schwabing nur äußerst knapp das Direktmandat gewonnen hatte, wollte ihm der Name der Wahlkampfgegnerin absolut nicht einfallen.

Bei einem derart honorigen Minister kann solcher Gedächtnisschwund auf keinen Fall Absicht gewesen sein!


27 Februar, 2009

Die Förderkulisse

Bayerns Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle besuchte ein Förderzentrum in der Oberpfalz und war voll des Lobes über die engagierte Arbeit. So begeistert war er, dass er versprach, er werde sich mit aller Kraft gegen eine Aufgabe der Förderschulen zugunsten der Integration von Förderschülern in Regelklassen wehren. "Wenn es sein muss, lass ich mich dafür auch verklagen", sagte er nach einem Bericht in der Mittelbayerischen Zeitung mit Blick auf die UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen, die Deutschland im Dezember 2008 endlich unterzeichnet hatte.

Der Bayerische Elternverband fand so viel vehement vorgetragenes bayerisches Selbstbewusstsein bedenklich. Ein Minister dürfe Un-Konventionen nicht nach Gutdünken aushebeln, meinte er in einer Pressemitteilung. Postwendend schwang Spaenle die Ideologiekeule, die das Ministerium immer dann hervorholt, wenn es nicht so recht weiß, was es sagen soll.

Dabei hätte Spaenle einfach sagen können, dass er die Regelschulen besser ausstatten will. Damit dort endlich alle Kinder "die Förderkulisse erhalten, die sie brauchen".

25 Februar, 2009

Was wiegt der Elternwille?

Bayerns Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle hat ein offenes Ohr für Eltern. Vor allem für die Eltern von Grundschülern auf dem Weg ins Gymnasium. "Der Elternwille erhält ein höheres Gewicht", versichert Spaenle in einer Pressemitteilung. Pfundig, denkt die Viertklässlermutter. Darf ich im Mai nun selbst entscheiden, auf welche Schule ich mein Kind schicke?

Gemach. So weit geht die Mitbestimmung der Eltern in Bayern nicht. Der Minister hat beim Probeunterricht - den nach wie vor besuchen muss, wer nicht seine 2,33 im Übertrittszeugnis hat - einen "erweiterten Notenkorridor für die Elternentscheidung eröffnet". Auf Deutsch: Früher galt der Probeunterricht mit einer Drei und einer Vier als bestanden, künftig darf es zweimal die Vier sein.

Sie fragen sich, an welcher Stelle der Elternwille gewichtiger geworden ist? Ganz einfach: Eltern haben jetzt eine Notenkonstellation mehr, bei der sie sich trotz bestandenen Probeunterrichts für die Hauptschule entscheiden dürfen.